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AGB - unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- u. Gaststätten Verband e.V.(DEHOGA)


  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

  3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadensersatz zu leisten. Bei Absagen bis 4 Wochen vor Reiseantritt berechnen wir keine Stornogebühren.

  4. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir Ihnen 80 % des bestätigten Zimmerpreises in Rechnung stellen. Dies gilt auch für verspätete An- und vorzeitige Abreise. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

  5. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, damit sind Sie in jedem Fall abgesichert.
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